Die Bewilligung zur Ausübung des Gewerbes wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ vom 12.12.01, WST1-G-14646, rechtskräftig seit 29.12.01 erteilt.
Die Bewilligung zur Ausübung des Gewerbes wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ vom 12.12.01, WST1-G-14646, rechtskräftig seit 29.12.01 erteilt.